Das Bildungspaket

Was genau ist das Bildungspaket?

Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene – das Bildungspaket.

Für Familien, die auf finanzielle Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht so einfach, den eigenen Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Schule und im Bereich der Weiterbildung zu bieten, wie Familien mit deutlich höheren Einkommen. Aber auch finanziell benachteiligte Kinder sollen einen Anspruch darauf haben, bei Tagesausflügen, dem gemeinsamen Mittagessen oder beispielsweise Nachhilfeeinrichtungen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen aus dem Bildungspaket. 

Das Bildungspaket kommt insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen oder für deren Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann Anspruch auf das Bildungspaket erheben.

Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II oder SGB XII bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle der sog. Bedarfsauslösung).

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